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   OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 12 U 133/18   

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https://dejure.org/2019,4299
OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 12 U 133/18 (https://dejure.org/2019,4299)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.01.2019 - 12 U 133/18 (https://dejure.org/2019,4299)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. Januar 2019 - 12 U 133/18 (https://dejure.org/2019,4299)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz

    Alleinhaftung Fußgängerin für Kollision mit Linienbus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs mit einer unaufmerksam die Straße betretenden 15 Jahre alten Fußgängerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2019, 2720
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 16.02.2016 - 26 U 105/15
    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 12 U 133/18
    Mithin steht der grobe Verkehrsverstoß der Klägerin fest, ohne dass es der Heranziehung der Grundsätze des Anscheinsbeweises bedarf, wonach bei einem Verkehrsunfall in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Überqueren der Fahrbahn durch einen Fußgänger der Beweis des ersten Anscheins dafür streitet, dass der Fußgänger unter Missachtung der Sorgfaltsanforderungen des § 25 Abs. 3 StVO ohne hinreichende Beachtung des Fahrzeugverkehrs auf die Fahrbahn getreten ist (vgl. dazu OLG Hamm, Urteil v. 16.02.2016, Az. 26 U 105/15).
  • OLG Dresden, 09.05.2017 - 4 U 1596/16

    Haftungsverteilung bei Überfahren eines Fußgängers durch einen Pkw

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 12 U 133/18
    Der Beklagte zu 1. war deshalb nicht verpflichtet, seine Geschwindigkeit so zu reduzieren, dass er Fußgänger, die sich am rechten Fahrbahnrand befinden, noch rechtzeitig erkennen und auf ein plötzliches Betreten der Fahrbahn hätte reagieren können (vgl. dazu auch OLG Dresden, Urteil v. 09.05.2017, Az. 4 U 1596/16).
  • BGH, 23.04.2002 - VI ZR 180/01

    Vermeidbarkeit eines Zusammenstoßes zwischen einem PKW und einem Fußgänger;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 12 U 133/18
    Eine Herabsetzung der Fahrgeschwindigkeit ist nur geboten, wenn der Fahrer den Verkehrsablauf nicht vollständig überblicken und deshalb auftretende Hindernisse und Gefahren nicht so rechtzeitig bemerken kann, dass er ihnen mit Sicherheit begegnen kann (BGH, Urteil v. 23.04.2002, Az. VI ZR 180/01).
  • OLG Düsseldorf, 15.02.2018 - 1 U 160/15

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem 10-jährigen, die Fahrbahn

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 12 U 133/18
    Es steht für den Senat außer Zweifel, dass ein junger Mensch im Alter von 15 Jahren ohne weiteres über die erforderliche Einsicht verfügt, die Verantwortlichkeit für ein fahrlässig-fehlerhaftes Verhalten im Straßenverkehr zu erkennen (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf, Urteil v. 15.02.2018, Az. 1 U 160/15 im Falle eines 10-jährigen Kindes).
  • BGH, 26.11.1963 - VI ZR 293/62
    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 12 U 133/18
    Kann mithin eine Sorgfaltspflichtverletzung des Beklagten zu 1. nicht festgestellt werden und verbleibt es bei dem gravierenden Verstoß gegen § 25 Abs. 3 StVO auf Seiten der Klägerin, folgt daraus ungeachtet der von dem Beklagtenfahrzeug ausgehenden Betriebsgefahr eine Alleinhaftung des Fußgängers (vgl. auch BGH VersR 1964, 168; VersR 1962, 638, VersR 1962, 164 sowie Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 15. Aufl., Rn. 412).
  • LG Neuruppin, 31.05.2018 - 31 O 289/17

    Verkehrsunfall - Mitverschulden eines Fußgängers mit bei Kollision Linienbus

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 12 U 133/18
    das Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 31.05.2018, Az.: 31 O 289/17, aufzuheben und die Beklagten gesamtschuldnerisch zu verurteilen, an die Klägerin 40.000,00 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen,.
  • BGH, 28.11.1961 - VI ZR 89/61

    Haftungsverteilung bei plötzlichem Hineintreten eines Fußgängers in die Fahrbahn

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 12 U 133/18
    Kann mithin eine Sorgfaltspflichtverletzung des Beklagten zu 1. nicht festgestellt werden und verbleibt es bei dem gravierenden Verstoß gegen § 25 Abs. 3 StVO auf Seiten der Klägerin, folgt daraus ungeachtet der von dem Beklagtenfahrzeug ausgehenden Betriebsgefahr eine Alleinhaftung des Fußgängers (vgl. auch BGH VersR 1964, 168; VersR 1962, 638, VersR 1962, 164 sowie Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 15. Aufl., Rn. 412).
  • OLG Stuttgart, 29.03.2021 - 7 U 11/20

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Erhebliches Mitverschulden eines

    Der Beklagte zu 1 war deshalb nicht verpflichtet, seine Geschwindigkeit so zu reduzieren, dass er Fußgänger, die sich am rechten Fahrbahnrand befinden, noch rechtzeitig hätte erkennen und auf ein plötzliches Betreten der Fahrbahn noch hätte reagieren können (vgl. dazu auch OLG Dresden, Urteil vom 09.05.2017 - 4 U 1596/16, NJW-RR 2017, 1303; OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.01.2019 - 12 U 133/18, BeckRS 2019, 2720).
  • OLG Frankfurt, 29.09.2020 - 22 W 31/20

    Haftungsverteilung bei Fußgängerunfall; Prozesskostenhilfe auch bei überhöhter

    Im Fall grob fahrlässigen Verhaltens des Fußgängers kann die Betriebsgefahr des Kfz in vollem Umfang zurücktreten (OLG Celle 5.6.18 - 14 U 5/18 - OLG Brandenburg 3.1.19 - 12 U 133/18 -: vom Smartphone abgelenkte 15jährige tritt vor Linienbus; OLG Jena 15.6.17 - 1 U 540/16 - (2,07 %o); OLG Celle 19.3.15 - 5 U 185/11 - (1,7 %o); OLG Hamm 17.4.15 - 9 U 34/14 - (2,49 %o); OLG Hamm 13.7.09 - 13 U 179/08 - OLG Hamm 26.4.12 - 6 U 59/12 - diff.
  • OLG Brandenburg, 12.07.2022 - 12 U 203/21

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Zu berücksichtigendes

    Es steht für den Senat außer Zweifel, dass ein junger Mensch im Alter von 13 Jahren ohne weiteres über die erforderliche Einsicht verfügt, die Verantwortlichkeit für ein fahrlässig-fehlerhaftes Verhalten im Straßenverkehr zu erkennen (Senat, Beschluss vom 03.01.2019 - 12 U 133/18 -, Rn. 20, juris).
  • OLG Frankfurt, 17.05.2023 - 17 U 167/22

    Verkehrsunfall: Zum Begriff "Beschäftigter" im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII

    Insoweit ist von Bedeutung, dass der Kläger nicht sehenden Auges trotz des herannahenden Fahrzeugs auf die Straße getreten ist, was als grob verkehrswidriges Verhalten ein völliges Zurücktreten der Betriebsgefahr rechtfertigen würde (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 3. Januar 2019 - 12 U 133/18 -, Rn. 15 ff., juris; OLG Hamm, Urteil vom 16. Februar 2016 - I-26 U 105/15 -, Rn. 48, juris; KG Berlin, Beschluss vom 26. Februar 2009 - 12 U 143/08 -, Rn. 5 ff., juris; OLG Celle, Beschluss vom 3. März 2004 - 14 W 65/03 -, Rn. 7 f., juris), und auch nicht auf die Straße getreten ist, ohne dem Fahrzeugverkehr jede Beachtung zu schenken, was von der Rechtsprechung ebenfalls als grober Verkehrsverstoß angesehen wird (vgl. OLG München, Urteil vom 10. November 2017 - 10 U 491/17 -, Rn. 6 ff., juris).
  • LG Saarbrücken, 08.07.2021 - 6 O 113/20

    Fahrzeugkollision mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger

    Das Sichtfahrgebot bezieht sich nur auf Hindernisse, die ein Kraftfahrer in der konkreten Situation in Rechnung stellen muss; es gilt nicht für plötzlich von der Seite auf die Fahrbahn gelangende Hindernisse, sondern betrifft die Sicht vor dem Fahrzeug (OLG Dresden, Urt. v. 09.05.2017 - 4 U 1596/16, juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.01.2019 - 12 U 133/18, juris).
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